Rückblick auf den ThemenTreff: „Pflegebedürftig – Was nun?“ mit Tanja Rausch

Pflegestützpunkte bieten kostenlose und neutrale Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Sie beraten Betroffene und deren Angehörige zu Leistungen der Pflegeversicherung und bei der Organisation der Pflege.  – So könnte die zusammenfassende Antwort eines Teilnehmenden auf die thematische Ausgangsfrage des letzten ThemenTreffs der GIK lauten. Bei dieser März-Veranstaltung informierte die Gerontologin Tanja Rausch, Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes in Waghäusel, über die Angebote der Pflegestützpunkte und ging ausführlich auf Fragen zum Erhalt von Leistungen der Pflegekassen ein.

Foto: GIK Tanja Rausch beim Thementreff

Im ersten Teil ihrer Ausführungen zeigte Frau Rausch auf, dass Pflegestützpunkte den gesetzlichen Auftrag nach SGB XI haben, die pflegerische, medizinische und soziale Versorgung Pflegebedürftiger durch Beratung und Koordinierung von Maßnahmen sicherzustellen. Sie werden dabei komplementär finanziert aus Mitteln der Landkreise und der gesetzlichen Kassen. Wichtig ist zu wissen, dass die Auswahl des Pflegestützpunktes nicht an den Wohnort gebunden ist und auch Beratungen zur Pflege in anderen Städten oder Landkreisen oder anderen Bundesländern geleistet werden. Dies ist möglich, da die Pflegestützpunkte über ein großes Netzwerk und umfangreiche Informationen z.B. über Pflegedienste, Krankenhäuser, Ärzte, Heime, Wohnformen, Wohnberatungen und Nachbarschaftshilfen verfügen. Pflegestützpunkte sind primär zuständig für Mitglieder der gesetzlichen Kassen. Sie kooperieren aber auch mit den Beratungseinrichtungen „compass“, die für privat Versicherte und Beamte zuständig sind.

Im zweiten Teil der Veranstaltung beschrieb Tanja Rausch die Grundlagen und Verfahrensweisen bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Von grundlegender Bedeutung zum Erhalt von Sach- oder Geldleistungen ist die Klärung der Pflegebedürftigkeit. Diese liegt vor, wenn nach §14 SGB XI bei Personen die Selbständigkeit beeinträchtigt ist und sie „der Hilfe durch andere bedürfen“. Abhängig von Art und Umfang der Beeinträchtigung wird der Grad der Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer Begutachtung festgelegt. Erforderlich ist hier ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Frau Rausch empfahl, die Unterstützung des Pflegestützpunkts zu nutzen, da umfangreiche Formulare bei der Antragsstellung auszufüllen sind und es sinnvoll ist, sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorzubereiten. Ausführlich wurden von der Referentin die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherungen und deren vom Pflegegrad abhängigen Beträgen aufgezeigt. Es wurde auch auf ergänzende Unterstützungsleistungen, z.B. bei Verhinderung, zur Entlastung im Haushalt, für Umbaumaßnahmen und für Reha pflegender Angehöriger hingewiesen.

Mit zahlreichen Fragen und Anmerkungen beteiligten sich die Teilnehmenden an der Veranstaltung und trugen so zu einem positiven Verlauf bei.

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