Rückblick auf ThemenTreff „Richtig vorsorgen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ mit Notar Dr. André Pierre Resch

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„Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr bei Bewusstsein oder dement bin, aber gehandelt werden muss? Wie kann ich gewährleisten, dass in meinem Sinne gehandelt wird? Wie kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden?“ – Das waren die Ausgangfragen im Vortrag von Notar Dr. Resch aus Waghäusel beim letzten ThemenTreff im September.

In seinen sehr gut strukturierten Ausführungen zeigte der Referent die Bedeutung und die Inhalte von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf. Sie gewährleisten, dass der Wunsch eines Vollmachtgebers auch dann umgesetzt wird, wenn er oder sie auf Grund kurzfristiger oder dauernder Einschränkungen selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Ohne eine entsprechende Vollmacht muss ein Gericht entscheiden, wer die Betreuung eines Betroffenen übernimmt und erforderliche Entscheidungen trifft. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist jedoch zeitaufwändig, und es könnten fremde Personen eingesetzt werden, obwohl es Angehörige gibt und dies vielleicht nicht im Sinne des Bevollmächtigenden ist. Zudem können zusätzliche Kosten entstehen.

Ausführlich ging Notar Resch auf die Inhalte einer Vollmacht ein. Sie umfassen die

  • Vermögenssorge (Verwaltung von Bankkonten, Immobilien, Mietverhältnissen, Versicherungen, Steuerverpflichtungen, Behörden, etc.),
  • Betreuungsvollmacht (Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung) und
  • Betreuungsregelungen (Vorgaben zur Durchführung einer Betreuung).

Nachdrücklich wies Notar Resch bei Rückfragen von Teilnehmenden darauf hin, dass Vollmachten nur dann von Behörden akzeptiert werden, wenn nachweislich die Bevollmächtigenden bei der Unterzeichnung voll handlungsfähig waren. Diesen Nachweis erbringt ein Notar nach einem Gespräch mit den Vollmachtgebenden mit seiner Unterschrift. Möglich ist auch die notarielle Bestätigung auf schon vorgefertigte Vollmachten oder ausgefüllten Formularen. Als wichtig erachtet Notar Resch, dass die Bevollmächtigten das volle Vertrauen der Vollmachtgebenden haben und zur Übernahme der Verpflichtungen bereit sind. Dabei ist zu beachten, dass die Bevollmächtigten den Aufbewahrungsort des Originaldokuments mit den Zugangsmöglichkeiten kennen, da sie die Dokumente im Original vorlegen müssen. Um den Zugang zu Bankkonten zu gewährleisten, empfahl Notar Resch, bei den Geldinstituten zusätzliche Vollmachten abzuschließen. 

Der Patientenverfügung misst Notar Resch große Bedeutung bei für die Regelung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Die Angehörigen bzw. Betreuenden erhalten konkrete Hinweise darauf, welche Behandlungsmaßnahmen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Bei Patientenverfügungen empfiehlt Notar Resch eine Abstimmung mit medizinischen Experten und in zeitlichen Abständen ggfs. eine Anpassung an Änderungen bei der gesundheitlichen Situation. 

Die zahlreichen Besucher der Veranstaltung waren mit den Ausführungen und vor allem den konkreten Veranschaulichungen von Notar Resch sehr zufrieden. Deutlich zeigte sich dies an der regen Beteiligung und dem Wunsch nach einer Folgeveranstaltung im nächsten Jahr.