„Pflegebedürftig – Was nun?“ brachte Klarheit für Betroffene beim Vortrag von Kirsten Ackermann
Sehr erfolgreich verlief der ThemenTreff der Generationen Initiative Kronau (GIK) im Dezember. Die Veranstaltung war das Ergebnis einer Kooperation mit dem VdK Ortsverband Kronau und befasste sich mit Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Die Referentin Kirsten Ackermann, erfahrene Pflegefachkraft und Pflegeberaterin, informierte die Teilnehmenden kompetent und praxisnah über grundlegende Fragen rund um Pflegegrad, Leistungen der Pflegeversicherung und aktuelle Änderungen, die ab 2025 wirksam wurden.

Bild: GIK / Kirsten Ackermann
Besonders im Fokus standen der Antrag auf Pflegeleistungen, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sowie die Neuerungen bei den Leistungsbeträgen.
Ackermann machte deutlich, dass der erste Schritt stets der Pflegeantrag an die eng mit der Krankenkasse verbundene Pflegekasse sei, die anschließend den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof (privat Versicherten) mit der Begutachtung beauftragt. Für die Begutachtung ist es sehr vorteilhaft, wenn medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Krankenhausberichte und Medikamentenplan bereitgehalten werden. Gerade bei Demenzverdacht ist eine gesicherte Diagnose wichtig, um angemessen eingestuft zu werden.
Ausführlich stellte Ackermann die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegegraden 1 bis 5 vor. Anhand konkreter Beispiele erläuterte sie den Unterschied zwischen Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen sowie die Bedeutung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI, der allen Pflegegraden zur Verfügung steht. Auch neue Regelungen, wie die ab Juli 2025 Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege und der Wegfall der Wartezeit, wurden erläutert.
Thematisiert wurden auch die Möglichkeiten, Pflege zuhause zu erleichtern durch finanzielle Unterstützungen bei Pflegeverbrauchsmitteln, Nutzung der Tagespflege, Durchführung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen (z.B. Umbau eines Bades), für die bis zu 4180 Euro pro Maßnahme beantragt werden können. Ackermann wies darauf hin, dass Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten oder Spritzen nicht zur Pflegeleistung zählen, sondern medizinische Leistungen darstellen und über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Bei den Ausführungen zum Pflegeantrag interessierten sich die Teilnehmenden besonders für den Selbstauskunftsbogen, der der Vorbereitung auf die Begutachtung dient. Dabei verdeutlichte Ackermann, dass bei der Begutachtung sehr differenziert die Lebenssituation von Pflegebedürftigen erfasst wird.
- Selbstversorgung (Ernährung, Körperpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, etc.)
- Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Mobilität (innerhalb und außerhalb der Wohnung)
- Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten (Sprechen, Hören, Sehen, Verstehen, etc.)
- psychische Belastungen
Die Teilnehmende erhielten so einen guten Einblick, wie umfassend die Kriterien zur Pflegegradbestimmung sind. Empfohlen wird dabei Unterstützungsangebote von Pflegeunternehmen und Pflegestützpunkten zu nutzen.
Während des Vortrags nutzten die Besucherinnen und Besucher intensiv die Gelegenheit, ihre Fragen zu klären. Die Gäste zeigten sich dankbar für die verständliche Aufbereitung des komplexen und wichtigen Themas Pflege. Maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung trugen die alltagsnahen Beispiele und Tipps der Referentin Kirsten Ackermann bei.

Foto: GIK / v.l. Benno Homann (GIK-Sprecher), Kirsten Ackermann (Referentin) und Iris Vetter (VdK-Ortsvereinsvorsitzende)
Bei dieser Veranstaltung wurde von den Teilnehmenden auch ausdrücklich das Konzept der GIK mit seinen informativen und aktivierenden Angeboten gewürdigt. Sie lobten die Veranstaltungen als ein wichtiges Angebot, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Klärung von sozialen und gesundheitsbezogenen Fragen zu unterstützen.
Benno Homann
weiterführende Informationen zum Thema Pflegegrad:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade
https://mein.pflegeabc.de/pflegegradantrag)