Rückblick auf den ThemenTreff „Erben und Vererben Wissenswertes rund ums Testament“ mit Notar Dr. Resch am 04.09.2024

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „ThemenTreff“ der Generationen Initiative Kronau (GIK) fand im September ein sehr informativer Vortrag des Notars Dr. Resch aus Waghäusel statt. Unter dem Titel „Erben und Vererben – Wissenswertes rund ums Testament“ wurden den zahlreich erschienenen Besuchern die komplexen rechtlichen und praktischen Aspekte der Nachlassplanung und Testamentserstellung nahegebracht.

Die Veranstaltung wurde von Benno Homann, dem Sprecher der GIK, eröffnet. Mit eindringlichen Worten stimmte er die Veranstaltungsgäste auf die Wichtigkeit des Themas ein. „Der Tod eines nahen Angehörigen führt nicht selten nach einer Trauerphase in eine Streitphase“, erklärte Homann in seiner Begrüßung. Geschwister, die sich zu Lebzeiten nahegestanden haben, könnten sich durch ein unerwartetes oder unverständliches Testament plötzlich entfremden. „Sie fühlen sich benachteiligt, sind überrascht über ein Testament, das sie nicht kannten oder verstehen es ganz anders als die anderen Erben.“ – Die Anforderungen an ein Testament würden oft unterschätzt. „Mein letzter Wille“ lasse sich nicht immer einfach und unmissverständlich in wenigen Sätzen festhalten. Deshalb sei es wichtig, sich rechtzeitig über die Fallstricke im Erbfall zu informieren und juristischen Rat einzuholen.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Dr. Resch begann seinen Vortrag mit einem umfassenden Überblick über die gesetzliche Erbfolge, die greift, wenn kein Testament vorhanden ist. Er erläuterte die oft komplexen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach Ehepartner, Kinder und entfernte Verwandte in einer festen Erbfolge berücksichtigt werden. Besonders bei Patchworkfamilien oder bei Erben aus mehreren Ehen könnten ohne testamentarische Regelungen problematische Konstellationen entstehen. „Wenn kein Testament vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, was nicht immer den Wünschen des Verstorbenen entspricht“, so Dr. Resch.

Er veranschaulichte dies an verschiedenen Beispielen, etwa wenn Kinder aus verschiedenen Ehen vorhanden sind oder Ehegatten, die in Gütergemeinschaft oder Gütertrennung gelebt haben. Hier könne es schnell zu unübersichtlichen und emotional belastenden Situationen kommen.

Foto: GIK

Testament und Erbvertrag: Die willkürliche Erbfolge

Im zweiten Teil des Vortrags widmete sich Dr. Resch den Möglichkeiten der willkürlichen Erbfolge, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt werden kann. Dabei betonte er die Bedeutung eines formal korrekten Testaments. „Ein handschriftlich verfasstes Testament ist nur dann gültig, wenn es komplett von Hand geschrieben, mit einem Datum versehen und unterschrieben ist“, unterstrich Resch. Diese Vorgaben seien zwingend einzuhalten, um das Testament rechtswirksam zu machen.

Dr. Resch empfahl außerdem, ein privates Testament beim Nachlassgericht gegen eine Gebühr von derzeit 75 Euro zu hinterlegen. Alternativ sei auch die Beglaubigung durch einen Notar sinnvoll, der das Dokument im zentralen Testamentsregister hinterlegen lassen kann. „Das schafft Sicherheit und beugt Verwirrung bei den Erben vor“, erklärte der Notar.

Er machte jedoch auch darauf aufmerksam, dass gesetzlich Erbberechtigte, wie Kinder oder Ehepartner, trotz einer testamentarischen Verfügung immer einen Anspruch auf ihren Pflichtteil hätten. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Erblasser könne seine Erben also nicht vollständig enterben; sie haben immer einen Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung am Nachlass. Dies sei ein Aspekt, den viele bei der Testamentsgestaltung unterschätzen.

Der Erbvertrag – Komplex und beratungsintensiv

Für komplexere Regelungen, etwa wenn ein Erbvertrag zwischen mehreren Parteien geschlossen werden soll, empfahl Dr. Resch dringend die Einbeziehung eines Notars. „Gerade bei einem Erbvertrag, der eine rechtlich bindende Vereinbarung darstellt, sind oft Details zu beachten, die Laien überfordern können“, so Resch. Fehler könnten schwerwiegende Folgen haben und unter Umständen jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Die professionelle Beratung sei daher unverzichtbar, um den Willen des Erblassers rechtssicher festzuhalten und spätere Konflikte zu vermeiden.

Finanzielle und steuerliche Aspekte des Erbens

Zum Abschluss seines Vortrags ging Dr. Resch auch auf die steuerlichen und finanziellen Aspekte des Erbens ein, die oft vernachlässigt würden. Die Erbschaftssteuer und die Bewertung von Immobilien oder Geldvermögen könnten erhebliche Auswirkungen auf den Nachlass haben. „Eine frühzeitige Planung, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, ist daher dringend zu empfehlen“, riet der Experte.

Im Anschluss an den Vortrag nutzten zahlreiche Besucher die Gelegenheit, persönliche Fragen an Dr. Resch zu richten. In Einzelgesprächen gab er kompetente und praxisnahe Ratschläge. Dr. Resch händigte zudem Broschüren aus, die das Thema „Erben und Vererben“ weiter vertieften.

Die Veranstaltung der Generationen Initiative Kronau war ein voller Erfolg und gab den Teilnehmern wertvolle Einblicke in ein Thema, das früher oder später jeden betrifft. Dr. Resch konnte durch seine fachkundige und verständliche Darstellung viele Unsicherheiten beseitigen. Die Besucher verließen den Vortrag mit einem besseren Verständnis darüber, wie wichtig eine rechtlich fundierte Nachlassregelung ist – sowohl für den Erblasser als auch für die Erben.